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BVerwG, 08.03.1963 - IV C 142.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 13.06.1962 - 3 KL 203/61
- BVerwG, 08.03.1963 - IV C 142.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 15, 347
- NJW 1963, 1371
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvR 284/54
Verlust der auf dem "Anschluß" Österreichs beruhenden deutschen …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - IV C 142.62
Die Tatsache, daß der Kläger bei seinem Wegzug nach Österreich im Jahre 1949 schon längst, und zwar, wie ausdrücklich klargestellt sei, seit 27. April 1945, dem Datum der Wiederherstellung der Republik Österreich, und allein, unter Verlust seiner deutschen Staatsangehörigkeit, wieder Österreicher geworden war (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1955 - BVerfGE 4 S. 322 ff.), ist also hier nicht entscheidend. - BVerwG, 16.02.1961 - III C 267.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - IV C 142.62
Auszugehen ist von der Bestimmung des Begriffs Auswanderung, wie sie das Urteil des gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senates des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 267.59 - (BVerwGE 12, 72) enthält:. - BGH, 31.10.1962 - IV ZR 116/62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - IV C 142.62
Hieran wird festgehalten, auch gegenüber der anderweiten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 4 BEG (zuletzt wieder Urteil des BGH vom 31. Oktober 1962 - IV ZR 116/62 - in MDR 1963 S. 120). - BVerwG, 28.09.1962 - IV C 147.60
Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - IV C 142.62
Auch im Urteil vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 147.60 - (BVerwGE 15, 42) hat der erkennende Senat entschieden, daß der von der Revision vertretene Grundsatz: "Keine Auswanderung, wenn Ausländer sich (wieder) in Heimatstaat begibt" in dieser Allgemeinheit jedenfalls nicht für den Bereich des Lastenausgleichs aufgestellt werden kann.
- BVerwG, 20.12.1988 - 6 C 38.87
Kriegsdienstverweigerung - Verwaltungsentscheidung - Anfechtung - …
Anders als in dem vom Senat in BVerwGE 19, 307 (310 f.) [BVerwG 13.10.1964 - III C 115/62] entschiedenen Falle besteht hier kein Anlaß zu einer gesonderten Abweisung der Klage hinsichtlich des Hauptantrages (als unzulässig) und zu einer gesonderten Kostenentscheidung nach § 155 Abs. 1 VwGO, da der Kläger mit seiner Klage stets - zumindest hilfsweise - das weiterreichende Ziel seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verfolgt hat (vgl. dazu BVerwGE 15, 351, 357) [BVerwG 08.03.1963 - IV C 142/62]. - BVerwG, 19.06.1963 - IV C 120.62
Anforderungen an die Feststellung von Vertreibungsschäden - Rechtliche …
Danach ist für den Begriff der Auswanderung nicht allein die Übersiedlung von einen Staatsgebiet in ein anderes wesentlich, auch nicht die Zielrichtung auf eine neue Existenz im Ausland, vielmehr muß zwischen dem Ausgangs- und dem Auswanderungsland ein besonderes Verhältnis zwischen Heimat und Fremde obwalten (BVerwG IV C 142.62, Urteil vom 8. März 1963). - BVerwG, 17.07.1963 - IV B 64.63
Untergang der Vertriebeneneigenschaft und der …
Darüber hinaus hat der Senat in seinemUrteil vom 8. März 1963 - BVerwG IV C 142.62 - (ZLA 63, 186) ausgeführt, daß auch die bei dem Vater der Klägerin trotz der Veränderung der Verhältnisse in Ostpreußen offensichtlich gegebene "Heimkehr" kein Auswandern ist.